Cannabis aus der Apotheke – was steckt dahinter?
Die Ampel-Bundesregierung hat sich die Legalisierung von Cannabis in den Koalitionsvertrag geschrieben. Demnach wollen SPD, FDP und Grüne bis Ende des Jahres einen entsprechenden Gesetzesentwurf fertig haben. Geplant ist der legale Verkauf von maximal 30 Gramm für Erwachsene ab 18 Jahren. Der Regierung zufolge soll mit der Legalisierung des Rauschmittels der Schwarzmarkt ausgetrocknet werden. Als zweiten wichtigen Grund nennt die Politik jedoch den besseren Gesundheitsschutz. Cannabis wurde in den vergangenen Jahren stark hochgezüchtet, sodass die Droge viel stärker ist.
Bereits seit 2017 läuft der staatlich organisierte Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Apotheken. „Sogenannte Medizinal-Cannabisblüten und Cannabisextrakte in pharmazeutischer Qualität bekommen Kunden mit schwerwiegenden Erkrankungen wie chronischen Schmerzen oder Nervenschmerzen“, erklärt Apotheker Nils Schöpper.
Eingesetzt werde Cannabis zudem bei Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie nach dem Verschreiben eines Betäubungsmittel-Rezeptes, das die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. „Jeder Mediziner darf grundsätzlich derartige Rezepte verordnen. Der Patient muss allerdings vor der erstmaligen Verordnung eine Genehmigung bei seiner Krankenkasse zur Kostenübernahme beantragen“, erklärt Schöpper.
Cannabisagentur des Bundes beliefert Apotheken
Abhängig vom verordneten Rezept erhalte die Apotheke zwischen 20 und 100 Gramm Cannabis. Vorrätig haben Apotheken, wie die Michaelis-Apotheke, Schöpper zufolge meist nur geringe Mengen. 20 Gramm hat Schöpper bei gelisteten Patienten dann immer da.
Bisher mussten Apotheken beim Verkauf von medizinischem Cannabis auf Importe zurückgreifen, seit dem vergangenen Jahr kann die Substanz über eine vom Bund in Auftrag gegebene Cannabisagentur direkt bezogen werden. Die deutsche Anbaumenge von insgesamt 10,4 Tonnen medizinischem Cannabis ist von dem Bundesinstitut auf vier Jahre mit je 2,6 Tonnen verteilt. Die Cannabisagentur wurde bereits 2017 mit dem Inkrafttreten des sogenannten „Cannabis als Medizin“-Gesetzes ins Leben gerufen.
Nils Schöpper: „Die Wirkung wird kontrovers diskutiert.“
„Die Heilwirkung von Cannabis ist von Patient zu Patient sehr unterschiedlich. Vielen Palliativ- und Krebspatienten hilft es aber, die Nebenwirkungen der Chemotherapie abzumildern oder sogar den Appetit zu steigern“, sagt Schöpper. Zudem könne Cannabis Spastiken, die bei bestimmten Krankheiten auftreten, lindern.
Nils Schöpper betont: „Die Wirkung von Cannabis wird kontrovers diskutiert, es gibt Befürworter, die es als Allround-Mittel sehen und Kritiker, die auf die bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen hinweisen und den Einsatz daher nur unter strengen Auflagen befürworten.“